Rechtsprechung
   LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23726
LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09 (https://dejure.org/2011,23726)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.03.2011 - 3 O 457/09 (https://dejure.org/2011,23726)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. März 2011 - 3 O 457/09 (https://dejure.org/2011,23726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,23726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens bei Vertragsschluss aufgrund der Zurechnung einer arglistigen Täuschung des Fonds- und Kreditvermittlers; Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens bei Vertragsschluss; Vorsätzliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens bei Vertragsschluss aufgrund der Zurechnung einer arglistigen Täuschung des Fonds- und Kreditvermittlers; Anspruch auf Schadensersatz wegen Aufklärungsverschuldens bei Vertragsschluss; Vorsätzliche ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Enthält ein Prospekt konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGH Urteil vom 10.11.2009, XI ZR 252/08; BGH Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07; BGH Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02; Palandt, 70.Auflage, 2011, § 123, Rn.8 m.w.N.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 10.11.2009, XI ZR 252/08; BGH Urteil vom 05.06.2007, XI ZR 348/05) muss sich die das Anlagegeschäft des Verbrauchers finanzierende Bank bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt zurechnen lassen.

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Zur Vermeidung eines unvertretbaren Wertungswiderspruchs ist es geboten, bei einem verbundenen Geschäft der kreditgebenden Bank nicht nur die arglistige Täuschung des Fonds- und Kreditvermittlers über die Fondsbeteiligung, sondern auch ein darin liegendes vorsätzliches Verschulden bei Vertragsschluss zuzurechnen (BGH NJW 2006, 1955, Urteil vom 25.04.2006, XI ZR 106/05).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Enthält ein Prospekt konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGH Urteil vom 10.11.2009, XI ZR 252/08; BGH Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07; BGH Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02; Palandt, 70.Auflage, 2011, § 123, Rn.8 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Ist - wie hier nach § 15 EStG - auch die Schadensersatzleistung zu versteuern, ist unter dem Gesichtspunkt, dass das Gericht über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, eine nähere Berechnung nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kläger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08; BGH Urteil vom 17.11.05 - III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn.8; BGH Urteil vom 30.11.2007, V ZR 284/06).
  • BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07

    Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Enthält ein Prospekt konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGH Urteil vom 10.11.2009, XI ZR 252/08; BGH Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07; BGH Urteil vom 12.02.2004, III ZR 359/02; Palandt, 70.Auflage, 2011, § 123, Rn.8 m.w.N.).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Ist - wie hier nach § 15 EStG - auch die Schadensersatzleistung zu versteuern, ist unter dem Gesichtspunkt, dass das Gericht über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, eine nähere Berechnung nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kläger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08; BGH Urteil vom 17.11.05 - III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn.8; BGH Urteil vom 30.11.2007, V ZR 284/06).
  • BGH, 05.06.2007 - XI ZR 348/05

    Rückforderungsdurchgriff des Anlegers gegenüber der finanzierenden Bank

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH Urteil vom 10.11.2009, XI ZR 252/08; BGH Urteil vom 05.06.2007, XI ZR 348/05) muss sich die das Anlagegeschäft des Verbrauchers finanzierende Bank bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts im Sinne des § 9 VerbrKrG eine arglistige Täuschung des Vermittlers über das Anlageobjekt zurechnen lassen.
  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Eine wirtschaftliche Einheit ist dann anzunehmen, wenn über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus beide Verträge derart miteinander verbunden sind, dass ein Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen worden wäre (OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, 27 U 104/07; BGH, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98).
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Ist - wie hier nach § 15 EStG - auch die Schadensersatzleistung zu versteuern, ist unter dem Gesichtspunkt, dass das Gericht über die Höhe des Schadens unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden hat (§ 287 Abs. 1 ZPO) und eine exakte Errechnung von Steuervorteilen unter Gegenüberstellung der tatsächlichen mit der hypothetischen Vermögenslage angesichts der vielfältigen Besonderheiten und Möglichkeiten der konkreten Besteuerung und ihrer unterschiedlichen Entwicklung in verschiedenen Besteuerungszeiträumen häufig einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, eine nähere Berechnung nur dann rechtlich geboten, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Kläger - auch unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung - außergewöhnliche Steuervorteile erzielt hat (BGH, Beschluss vom 09.04.2009, III ZR 89/08; BGH Urteil vom 17.11.05 - III ZR 350/04 - NJW 2006, 499 Rn.8; BGH Urteil vom 30.11.2007, V ZR 284/06).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

    Auszug aus LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
    Eine wirtschaftliche Einheit ist dann anzunehmen, wenn über ein Zweck-Mittel-Verhältnis hinaus beide Verträge derart miteinander verbunden sind, dass ein Vertrag nicht ohne den anderen abgeschlossen worden wäre (OLG Hamm, Urteil vom 02.04.2009, 27 U 104/07; BGH, Urteil vom 19.05.2000, V ZR 322/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht